ARBEITSRECHT
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in nachfolgenden Bereichen des Arbeitsrechts
Kündigung und Kündigungsschutzklagen
Abmahnung
Arbeitszeugnis
Entgeltansprüche / Urlaub
Abfindung
Aufhebungsverträge
Beratung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
Im Falle von Kündigungen in Betrieben, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen (grundsätzlich über 5 Arbeitnehmer*), muss vor allem die sogenannte 3-Wochenfrist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beachtet werden.
(*genaueres in § 23 Kündigungsschutzgesetz)
Es sollten daher für die schnelle und effektive Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zum ersten Beratungstermin nach Möglichkeit vorgelegt werden:
Arbeitsvertrag
Tarifvertrag (wenn Tarifbindung)
Kündigungsschreiben
Abmahnungsschreiben
3 letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
ggf. Rechtsschutzversicherungsunterlagen