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FACHANWALT FÜR  MIET-  UND  WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT    .     FACHANWALT FÜR STEUERRECHT



ARBEITSRECHT   
Leistungen


                                                                                                   

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in nachfolgenden Bereichen des Arbeitsrechts 


  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen

  • Abmahnung

  • Arbeitszeugnis

  • Entgeltansprüche / Urlaub

  • Abfindung

  • Aufhebungsverträge

  • Beratung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen

  

Im Falle von Kündigungen in Betrieben, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen (grundsätzlich über 5 Arbeitnehmer*), muss vor allem die sogenannte 3-Wochenfrist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beachtet werden. 
(*genaueres in § 23 Kündigungsschutzgesetz)


Es sollten daher für die schnelle und effektive Bearbeitung  Ihrer Angelegenheit zum ersten Beratungstermin nach Möglichkeit vorgelegt werden:


  • Arbeitsvertrag

  • Tarifvertrag (wenn Tarifbindung)

  • Kündigungsschreiben

  • Abmahnungsschreiben

  • 3 letzten Lohn-  oder  Gehaltsabrechnungen

  • ggf. Rechtsschutzversicherungsunterlagen

 





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